"How to… Notfallfonds"

Seit der Einführung der ersten Covid-19-Maßnahmen am 10.03.2020 stellt sich für die meisten Unternehmen, die von diesen Einschränkungen direkt oder indirekt betroffen sind, die wesentliche Frage, wie diese Covid-19-Krise wirtschaftlich möglichst unbeschadet und mit einem blauen Auge überstanden werden kann.

Seit der Einführung der ersten Covid-19-Maßnahmen am 10.03.2020 stellt sich für die meisten Unternehmen, die von diesen Einschränkungen direkt oder indirekt betroffen sind, die wesentliche Frage, wie diese Covid-19-Krise wirtschaftlich möglichst unbeschadet und mit einem blauen Auge überstanden werden kann. Neben diversen Maßnahmen, um das Unternehmen krisenfest zu machen und die Kosten zu minimieren (Bsp.: Kurzarbeit, Home-Office-Vereinbarungen, Mietentlastungen etc) wurden medial auch diverse Förderungen für betroffene Unternehmer angekündigt.

Der Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Karlheinz Kopf kündigte jüngst am Sonntagabend in der Nachrichtensendung „Zeit im Bild“ im ORF an, dass diesen Freitag, 29.03.2020 in einer weiteren Sondersitzung im Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen für den sogenannten Notfallfonds beschlossen werden sollen. In der Praxis herrscht – wie so oft, in den letzten Wochen – noch völlige Unklarheit, wer durch diesen Notfallfonds begünstigt werden soll, wie dieser grundsätzlich ausgestaltet sein soll und wie man diesen beantragen kann. Lediglich pauschal wurde in der Pressekonferenz vom 26.03.2020 der Bundesregierung angekündigt, dass dieser dem Handel und der Gastronomie zur Verfügung stehen soll und eine Mischung aus Kredit und Zuschuss sein wird. Wir vom Team der Alix Frank Rechtsanwälte GmbH bleiben natürlich am Puls der Zeit und werden Sie nicht nur umgehend wie gewohnt unterrichten, wenn dieses neue Gesetz kundgemacht wird, sondern werden Ihnen selbstverständlich auch in der Umsetzung mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Wir möchten nun kurz die Gelegenheit nutzen, um auf die bisher gesetzten Maßnahmen kurz einzugehen, und Ihnen einen möglichst kompakten Überblick zu schaffen:

Härtefallfond – was ist das? Wer war anspruchsberechtigt? Welche Anspruchskriterien bestanden? Wie hoch war die Förderung und wie wird diese ausbezahlt? Schmälert der Erhalt einer Zahlung aus dem Härtfallfonds möglicherweise den Anspruch aus dem Notfallfonds?

Der Härtefallfonds richtete sich primär an neue Selbstständige, freie Dienstnehmer, Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstunternehmer mit bis zu maximal 10 Mitarbeitern und sollte eine erste rasche Hilfe-Maßnahme für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise darstellen. Die Beantragung war bis zum gestrigen Tag möglich und erfolgte anhand eines Formulars, das von der Wirtschaftskammer Österreich zur Verfügung gestellt wurde. Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach dem Nettoeinkommen der Vorjahre und beträgt beim Erstzuschuss entweder EUR 500,00 (Nettoeinkommen unter EUR 6.000,00) oder EUR 1.000,00 (Nettoeinkommen über EUR 6.000,00) und anschließend für maximal 3 Monate bis zu EUR 2.000,00 pro Monat, je nach Höhe der Einkommenseinbußen. Das Geld soll ein einmaliger Zuschuss sein und muss nicht zurückgezahlt werden. Ein Wechsel in den mit 15 Mrd. Euro dotierten Nothilfefonds soll möglich sein. Die Leistung aus dem Härtefallfonds soll dann in diesem angerechnet werden. Die zusätzliche Inanspruchnahme staatlicher Garantien ist erlaubt.

Die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Forderung waren sehr weitreichend. Insbesondere müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Auszug):

  • Unternehmensgründung bzw Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit vor dem 31.12.2019 (zB junge Startups, die von den Maßnahmen stark betroffen sind, erhalten keine Förderung)
  • Das Unternehmen muss wirtschaftlich signifikant bedroht sein durch COVID-19:
    • Das Unternehmen ist nicht mehr in der Lage Kosten zu decken, oder
    • Behördlich angeordnetes Betretungsverbot aufgrund COVID-19, oder
    • Umsatzeinbruch von min. 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Keine Förderung besteht zum Beispiel:
    • bei Einkommen über EUR 60.000,00 pro Jahr, oder weniger als EUR 5.500,00 pro Jahr
    • bei Nebeneinkünften über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze
    • bei Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung

Die Voraussetzungen waren daher äußerst restriktiv und kann diese Förderung – auch aufgrund der Höhe der Förderung – maximal als Tropfen auf dem heißen Stein gewertet werden.

Sonstige Sofortmaßnahmen

Auch bei den sonstigen Sofortmaßnahmen besteht noch bis heute große Rechtsunsicherheit. Zwar können schon Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für EPU/KMU sowie Tourismusbetriebe beantragt werden, die sonstigen Garantien für Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern oder gar Direktkredite sind jedoch noch weiterhin in Arbeit. Die Österreichische Kontrollbank hat ferner einen 2 Mrd Euro Kreditrahmen als zusätzliche Finanzierung für Exportunternehmen zur Verfügung gestellt (Kreditrahmen von 10% vom Exportumsatz bei Großunternehmen und 15% vom Exportumsatz bei KMUs), die über die Hausbank beantragt werden können. Auch wurden diverse Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgestundungen beschlossen, die jedoch den betroffenen Unternehmen kurzfristig keinesfalls das Überleben sichern können.

Es wird daher Zeit für den Notfallfonds, den wir nun mit größter Spannung und größtem Optimismus erwarten. Gerne werden wir Sie und Ihr Unternehmen auch in dieser schwierigen Phase bei all Ihren Finanzierungssorgen tatkräftig unterstützen.

Alix Frank Rechtsanwälte GmbH