Unerlaubte Videoüberwachung – Geldstrafe für Kebab-Stand

Der Betreiber eines Imbisslokales in Niederösterreich beschwerte sich bei der Bezirkshauptmannschaft über einen Polizeiinspektor, der ihn schikanieren würde und legte zum Beweis dafür zwei Videos vor, die Einätze eben jenes Polizeiinspektors zeigen sollten. Zu diesem Zweck sei extra eine Kamera für EUR 2.500,- installiert worden.

Von Franz J Heidinger / Laurin Maran – Der Betreiber eines Imbisslokales in Niederösterreich beschwerte sich bei der Bezirkshauptmannschaft über einen Polizeiinspektor, der ihn schikanieren würde und legte zum Beweis dafür zwei Videos vor, die Einätze eben jenes Polizeiinspektors zeigen sollten. Zu diesem Zweck sei extra eine Kamera für EUR 2.500,- installiert worden.

Von dieser Kamera erfuhr in weiterer Folge die Datenschutzbehörde, die prompt eine Geldstrafe in Höhe von EUR 1.800,- über den Imbissbetreiber verhängte. Ihm wurde vorgeworfen, dass seine Videokamera Bereiche gefilmt hätte, die nicht in seiner Verfügungsbefugnis stünden. Überdies sei die Speicherdauer der Aufnahmen mit 15 Tagen unverhältnismäßig hoch festgelegt worden. Vorgeschriebene Hinweisschilder würden gänzlich fehlen.

Mit der Erkenntnis vom 25.11.2019, W211 2210458-1, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen die Entscheidung der Datenschutzbehörde. Lediglich die Höhe der Geldstrafe wurde auf EUR 1.500,- reduziert. Bei einem möglichen Strafrahmen von bis zu EUR 20 Millionen scheint dies durchaus milde.

Diese Entscheidung zeigt zwei Dinge deutlich:

  1. Vor der Inbetriebnahme von Überwachungskameras sollte man sich über die rechtlichen Voraussetzungen informieren und bestenfalls den Rat von Experten einholen.
  2. Es kann durchaus nach hinten losgehen, einem Polizisten Schikane vorzuwerfen, insbesondere wenn man sich selbst nicht tadelfrei verhält.