EuGH könnte den Weg für effektivere Massenverfahren in ganz Europa ebnen: Anwälte als starke Partner bei der Bündelung von Ansprüchen

Der Schlussantrag des Generalanwalts Maciej Szpunar vom 19. September 2024 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnte der Rechtsdurchsetzung in Massenverfahren europaweit den Weg ebnen. Im Fokus steht das EuGH-Verfahren C-253/23, das weitreichende Konsequenzen für die Bündelung von Ansprüchen und die Rolle von Anwälten in solchen Verfahren haben könnte. Besonders hervorzuheben ist, dass Geschädigte künftig einfacher ihre Ansprüche bündeln und durch eine Partei geltend machen lassen können – eine Erleichterung, die bisher vor allem durch nationale Abtretungsverbote erschwert wurde.