Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus der Europäischen Union gibt es trotz der widrigen Umstände 2021 auch gute Nachrichten: Bei der Anmeldung einer nationalen bzw. EU-Marke oder eines Designs kann sich das betreffende Unternehmen dank einer Förderung 50 % der Kosten (höchstens 1.500 €) zurückholen. Dies gilt für alle KMUs, die der EU-Definition entsprechen: Sie müssen weniger als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen und der Umsatz darf EUR 50 Millionen nicht übersteigen. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist es wichtig, dass sie im März, Mai, Juli oder September 2021 beantragt wird. Der Antrag ist online auf der Website des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum zu stellen. Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Förderungszusage bereits vor Anmeldung der Marke bzw. des Designs vorliegen muss: Binnen 30 Tagen nach der Förderungszusage ist die Marke bzw. das Design anzumelden. Bereits zum Zeitpunkt des Förderungsantrags muss der Antragsteller wissen, welche Marke bzw. welches Design angemeldet werden soll.
Die Förderung wird zwar nur einmal zugesprochen, jedoch können pro Förderungsantrag mehrere Marken- bzw. Designanmeldungen gefördert werden. Nachdem die Förderung zugesagt und die Marke bzw. das Design angemeldet wurde, ist bis spätestens bis 31.12.2021 ein Auszahlungsantrag zu stellen, damit die Förderung tatsächlich ausbezahlt wird. Für den Auszahlungsantrag ist es ausreichend, wenn ein Zahlungsbeleg und eine Bestätigung über die Schutzrechtsanmeldung übermittelt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung einer Marke oder eines Geschmacksmusters.