Damoklesschwert Brexit über Arbeitnehmern

Die Zeit seit dem Brexit-Referendum im Juni 2016, als eine Mehrheit im UK für den Austritt aus der EU stimmte, waren für EU-Bürger im UK und UK-Bürger in der EU von Unsicherheit und Ungewissheit geprägt. Viele haben sich in einem anderen Land eine Existenz aufgebaut und eine Familie gegründet, oder haben das vor. Sie wissen jedoch nicht, wie lange sie in ihrer Wahlheimat noch willkommen sind. Viele Unternehmer sind sich unsicher, ob sie jemanden einstellen sollen, der durch den Brexit möglicherweise bald seinen Aufenthaltstitel verliert.

Die Zeit seit dem Brexit-Referendum im Juni 2016, als eine Mehrheit im UK für den Austritt aus der EU stimmte, waren für EU-Bürger im UK und UK-Bürger in der EU von Unsicherheit und Ungewissheit geprägt. Viele haben sich in einem anderen Land eine Existenz aufgebaut und eine Familie gegründet, oder haben das vor. Sie wissen jedoch nicht, wie lange sie in ihrer Wahlheimat noch willkommen sind. Viele Unternehmer sind sich unsicher, ob sie jemanden einstellen sollen, der durch den Brexit möglicherweise bald seinen Aufenthaltstitel verliert.

Der österreichische Gesetzgeber hat bereits Schritte gesetzt, um diese Unsicherheit ein wenig zu lindern. Mit dem Brexit-Begleitgesetz wurde weitestgehend verhindert, dass UK-Bürger in Österreich durch den Brexit auf den weit schlechteren Status von Drittstaatsangehörigen zurückfallen, die für den österreichischen Arbeitsmarktzugang meist große Hürden überwinden müssen. Stellen Arbeitnehmer aus dem UK innerhalb von sechs Monaten nach dem Brexit einen Antrag auf Aufenthalt, ist ihnen unter vereinfachten Bedingungen die „Rot-Weiß-Rot-Karte“ auszustellen. Dauert ihr Aufenthalt schon mehr als fünf Jahre, können sie auch den „Daueraufenhalt EU“ beantragen.

Um einen Brain Drain von EU-Bürgern aus dem UK zu verhindern – dieser wäre angesichts der internationalen und stark auf Wettbewerb ausgerichteten Wirtschaft im UK katastrophal – hat die britische Regierung bereits Maßnahmen angekündigt, damit EU-Bürger auch weiterhin in ihrem Land wohnen und arbeiten dürfen. Die tatsächliche Ausgestaltung ist jedoch umstritten und eine Einigung wird voraussichtlich schwierig werden. Ein Hauptargument der Austrittsbefürworter war immerhin, dass die „Flut“ an Arbeitnehmern aus der EU in den britischen Arbeitsmarkt gestoppt wird. 

Arbeitnehmer-Entsendungen mit UK-Bezug dürften durch den Brexit leider wesentlich komplizierter werden. Aufgrund der in den EU-Verträgen verankerten Arbeitnehmerfreizügigkeit braucht man für eine Entsendung innerhalb der EU keine Bewilligung. Scheidet das UK aus der EU aus, wird eine Entsende- oder Beschäftigungsbewilligung einzuholen sein, was bürokratischen Aufwand und Verzögerungen beim Arbeitsbeginn bedeutet. Außerdem kann man sich nicht sicher sein, dass die Bewilligung auch erteilt wird.

Quellen: https://derstandard.at/2000099273981/Was-ein-Chaos-Brexit-fuer-Arbeitnehmer-bedeutet,
https://www.wko.at/service/t/arbeitsrecht-sozialrecht/Brexit:-Auswirkungen-auf-Arbeitnehmer-aus-GB.html