Die 4 Freiheiten

Der kürzlich ausgehandelte Vertrag über den Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU hat Licht ins Dunkel gebracht im Zusammenhang mit dem Brexit.

Der kürzlich ausgehandelte Vertrag über den Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU hat Licht ins Dunkel gebracht im Zusammenhang mit dem Brexit. Dieser geht auch auf einen der Eckpfeiler der EU ein: Die vier Freiheiten der EU. Besonders wollen wir uns heute mit der Warenverkehrsfreiheit beschäftigen. Alle Waren, welche vor dem Ende der Übergangsphase nach dem Brexit in den Umlauf des Marktes der EU oder des Vereinigten Königreich gebracht wurden, dürfen auch weiterhin frei verkehren bis sie den Endkunden erreichen. Dafür wird es auch keiner zusätzlichen Erfordernisse bedürfen. Nach der Übergangsphase wird es eine Zollgemeinschaft geben. Die EU-Regelungen werden auf Sachverhalte mit Grenzüberschreitung hinsichtlich des Vereinigten Königreichs weiterhin gelten. Im Falle eines Missachtens dieser Regelungen seitens des Vereinigten Königreichs könnte die EU Zölle auf Importe aus dem Vereinigten Königreich erheben. 

Weiterführende Informationen können direkt dem vorläufigen Draft Agreement hier entnommen werden.

Eine offizielle Zusammenfassung der Eckpunkte findet sich hier.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk