EU als Geltungsbereich bei Verträgen – UK umfasst?

Unternehmer mit Verträgen, bei denen als räumlicher Geltungsbereich die EU-Staaten festgelegt sind, fragen sich dieser Tage, ob nach dem Brexit das Vereinigte Königreich noch erfasst sein wird. Für bestehende Verträge kann vorsichtige Entwarnung gegeben werden. Grundsätzlich werden Verträge (nach österreichischem Recht) nach den Umständen ausgelegt, von denen die Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses ausgegangen sind. Bei älteren Verträgen, die abgeschlossen wurden, als ein Brexit noch nicht absehbar war, sollte das UK weiterhin erfasst sein. Anderes gilt natürlich, wenn der Vertrag explizit auf eine möglicherweise veränderte Ausdehnung der EU zu einem späteren Zeitpunkt abstellt. Wie ein Vertrag genau zu interpretieren ist, hängt allerdings sehr stark von der jeweiligen textlichen Gestaltung ab.

Unternehmer mit Verträgen, bei denen als räumlicher Geltungsbereich die EU-Staaten festgelegt sind, fragen sich dieser Tage, ob nach dem Brexit das Vereinigte Königreich noch erfasst sein wird. Für bestehende Verträge kann vorsichtige Entwarnung gegeben werden. Grundsätzlich werden Verträge (nach österreichischem Recht) nach den Umständen ausgelegt, von denen die Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses ausgegangen sind. Bei älteren Verträgen, die abgeschlossen wurden, als ein Brexit noch nicht absehbar war, sollte das UK weiterhin erfasst sein. Anderes gilt natürlich, wenn der Vertrag explizit auf eine möglicherweise veränderte Ausdehnung der EU zu einem späteren Zeitpunkt abstellt. Wie ein Vertrag genau zu interpretieren ist, hängt allerdings sehr stark von der jeweiligen textlichen Gestaltung ab.

Bei neueren Verträgen ist etwas mehr Vorsicht geboten. Hier kann eine Vertragsbestimmung, die den räumlichen Geltungsbereich an die Ausdehnung der EU koppelt, mitunter ergeben, dass das UK ausgenommen ist. In der Praxis wird es außerdem vorkommen, dass Vertrag vor dem Brexit ausgehandelt und erst danach abgeschlossen wird. Das ist besonders gefährlich, da das UK dann komplett aus der Definition „EU-Mitgliedstaat“ herausfällt. Bei neueren Verträgen ist es deshalb ratsam, den Begriff „Europäische Union“ genauer zu definieren. Man kann dazu zB alle Mitgliedstaaten inklusive dem Vereinigten Königreich auflisten oder explizit festhalten, dass die Ausdehnung der EU vor dem Brexit vereinbart wird. Auch bei älteren Verträgen ist eine solche Klarstellung sicherlich kein Fehler. 

Quellen: Lexology.com, wko.at