EU-Kommission beschließt Notfallplan für harten Brexit - warum Unternehmen auch einen haben sollten

Während sich die meisten Menschen auf besinnliche Weihnachten einstellen, geht es in der Europapolitik weniger ruhig zu. Genau 100 Tage vor dem Brexit Day am 29. März 2019 hat die EU-Kommission gestern einen Notfallplan für den harten Brexit veröffentlicht. Da die britische Premierministerin May mit ihrer Werbetour für mehr Entgegenkommen der EU beim Austrittsabkommen auf größtenteils taube Ohren gestoßen ist, zänkt sich die Politik des Vereinigten Königreichs über den weiteren Fahrplan. Es bleibt zu hoffen, dass es zu einem Weihnachtswunder in der elften Stunde kommt, denn diese bricht nun langsam an. Gibt es bis 29. März 2019 keinen gültigen Deal, wofür insbesondere die Zustimmung des britischen Parlaments notwendig ist, kommt es zu einem harten Brexit. Hunderte EU-Rechtsakte könnten dann in Großbritannien ihre Gültigkeit verlieren.

Während sich die meisten Menschen auf besinnliche Weihnachten einstellen, geht es in der Europapolitik weniger ruhig zu. Genau 100 Tage vor dem Brexit Day am 29. März 2019 hat die EU-Kommission gestern einen Notfallplan für den harten Brexit veröffentlicht. Da die britische Premierministerin May mit ihrer Werbetour für mehr Entgegenkommen der EU beim Austrittsabkommen auf größtenteils taube Ohren gestoßen ist, zänkt sich die Politik des Vereinigten Königreichs über den weiteren Fahrplan. Es bleibt zu hoffen, dass es zu einem Weihnachtswunder in der elften Stunde kommt, denn diese bricht nun langsam an. Gibt es bis 29. März 2019 keinen gültigen Deal, wofür insbesondere die Zustimmung des britischen Parlaments notwendig ist, kommt es zu einem harten Brexit. Hunderte EU-Rechtsakte könnten dann in Großbritannien ihre Gültigkeit verlieren.

Da ein Brexit bis zur Volksabstimmung im UK anno 2016 denkunmöglich schien, wurden internationale Verträge mit Großbritannien-Bezug wie zB Joint Ventures oft unter der Annahme geschlossen, dass EU-Recht weiterhin dort gelten werde. Es ist daher ratsam, bestehende Verträge prüfen und erforderlichenfalls überarbeiten bzw. nachverhandeln zu lassen. Die unsichere Rechtslage, die ein harter Brexit mit sich bringen würde, könnte unvorhergesehene Folgen in den verschiedensten Regelungsbereichen nach sich ziehen, wie grenzüberschreitende Wirksamkeit, Gerichtsstand, und viele mehr. Teilweise wird die Meinung vertreten, ein harter Brexit könnte als "höhere Gewalt" im Sinne von Force-Majeure-Klauseln gesehen werden. Andere wieder meinen, dass in vielen Fällen ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bestehe, welchen der Brexit darstellen würde. Darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen, da dies sehr stark vom individuellen Wortlaut des Vertrages abhängt. Vor allem aber kann ein harter Brexit zu ungeplanten Mehrkosten führen, die zB für mögliche neue Produktnormen und Zertifizierungspflichten im UK anfallen könnten. Deswegen ist eine eigene Klausel für nicht vorgesehene Kosten und deren Verteilung durchaus sinnvoll.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk