Der Schlussantrag des Generalanwalts Maciej Szpunar vom 19. September 2024 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) könnte der Rechtsdurchsetzung in Massenverfahren europaweit den Weg ebnen. Im Fokus steht das EuGH-Verfahren C-253/23, das weitreichende Konsequenzen für die Bündelung von Ansprüchen und die Rolle von Anwälten in solchen Verfahren haben könnte. Besonders hervorzuheben ist, dass Geschädigte künftig einfacher ihre Ansprüche bündeln und durch eine Partei geltend machen lassen können – eine Erleichterung, die bisher vor allem durch nationale Abtretungsverbote erschwert wurde.
Das EuGH-Verfahren und seine Bedeutung
Im Verfahren C-253/23 geht es um kartellrechtliche Schadensersatzansprüche von 32 Sägewerken aus Deutschland, Belgien und Luxemburg. Diese Unternehmen hatten ihre Ansprüche an einen alternativen Rechtsdienstleister abgetreten, um die Forderungen gebündelt geltend zu machen. Bisher sah das deutsche Recht solche Abtretungen als unzulässig an. Der Generalanwalt argumentiert jedoch, dass diese Praxis eine Verletzung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf gemäß Art. 47 der EU-Grundrechtecharta darstellt. Sollte der Europäische Gerichtshof dem Generalanwalt folgen, könnte dies dazu führen, dass nationale Regelungen, die Abtretungen in solchen Fällen verhindern, künftig nicht mehr angewendet werden. Dies würde den Geschädigten in allen EU-Staaten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche gemeinsam über eine einzige Partei geltend zu machen, was Kosten spart und die Durchsetzung ihrer Rechte vereinfacht.
Klarere gesetzliche Rahmenbedingungen als bisher
In Österreich gibt es zwar bis heute kein genuines Instrument des kollektiven Rechtsschutzes in Zivilsachen, doch hat die Judikatur insbesondere das Konzept der „Sammelklage österreichischer Prägung“ entwickelt, wonach gleichartige Ansprüche insofern gebündelt werden, als Geschädigte ihre Forderungen an eine Partei – oft den Verein für Konsumenteninformation (VKI) – abtreten, und diese die Forderungen im eigenen Namen klagsweise geltend macht. Allerdings hat die Judikatur auch strenge Voraussetzungen für die Geltendmachung von nicht ursprünglich eigenen Ansprüchen entwickelt, vor allem im Hinblick auf die Ähnlichkeit der Ansprüche und die damit verbundenen Tat- und Rechtsfragen.
Mitte 2024 wurde dann die Umsetzung der EU-Verbandsklagen-Richtlinie vom österreichischen Bundesgesetzgeber beschlossen. Damit wurde unter anderem eine „Klage auf Abhilfe“ (zB auf Schadenersatz oder Reparatur) eingeführt, welche voraussetzt, dass mindestens 50 Verbraucher vom rechtswidrigen Verhalten eines Unternehmens in ähnlicher Weise betroffen sind.
Sollte der EuGH nun dem Ansinnen des Generalanwalts im gegenständlichen Verfahren folgen, so würde er damit Sammelklagen (insbesondere mit wettbewerbs- und kartellrechtlichen Hintergründen), die auf der Abtretung von Ansprüchen an eine Partei beruhen, europaweit einheitlich den Weg ebnen. Dies, indem der Gerichtshof festhält, dass nationalstaatliche Capricen, die der effektiven Geltendmachung von Ansprüchen in einem Massenverfahren entgegenstehen, von nationalen Gerichten unangewendet zu bleiben haben.
Anwälte als Verfahrensmanager in Massenverfahren
In diesem neuen rechtlichen Umfeld spielen Anwälte eine zentrale Rolle. Als erfahrene Verfahrensmanager können sie die Interessen vieler Geschädigter bündeln und koordinieren. Dies betrifft nicht nur die juristische Expertise, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Massenverfahren effizient und strategisch sinnvoll zu leiten. Unsere Kanzlei bietet dabei nicht nur individuelle Beratung, sondern übernimmt auch die gebündelte Geltendmachung von Ansprüchen für eine Vielzahl von Mandanten. Durch diese Bündelung der Ansprüche wird der Zugang zum Recht für Geschädigte erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Ihre Rechte in den besten Händen
Unsere Anwälte verstehen die Herausforderungen, die mit der Bündelung von Ansprüchen einhergehen, und setzen sich dafür ein, Ihre Rechte konsequent und zielgerichtet durchzusetzen. Falls Sie von einem Massenverfahren betroffen sind oder Ihre Ansprüche gebündelt geltend machen möchten, stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre Rechte effektiv und effizient wahrzunehmen.