Harter Brexit: Gefahren im Bereich Zölle, Standards und Marken

Mit jedem Tag, der ohne Austrittsabkommen zwischen der EU und dem UK vergeht, wird die Gefahr eines harten Brexits größer. Im wirtschaftlich und unionsrechtlich besonders wichtigen Bereich der Zölle, Standards und Marken hätte dieser besonders negative Auswirkungen. Mit einem ungeregelten Austritt aus der Europäischen Union kämen dem Vereinigten Königreich die zwischen der EU und der World Trade Organization (WTO) ausgehandelten Regelungen über Zollverfahren nicht mehr zugute. Großbritannien müsste dann seine Außenzollobergrenzen selbst festlegen und diese der WTO und der Gesamtheit ihrer Mitgliedstaaten zur Annahme unterbreiten. Es wurde seitens der britischen Regierung jedoch schon eine Annahme der bei der WTO hinterlegten Maximalzölle signalisiert.

Mit jedem Tag, der ohne Austrittsabkommen zwischen der EU und dem UK vergeht, wird die Gefahr eines harten Brexits größer. Im wirtschaftlich und unionsrechtlich besonders wichtigen Bereich der Zölle, Standards und Marken hätte dieser besonders negative Auswirkungen. Mit einem ungeregelten Austritt aus der Europäischen Union kämen dem Vereinigten Königreich die zwischen der EU und der World Trade Organization (WTO) ausgehandelten Regelungen über Zollverfahren nicht mehr zugute. Großbritannien müsste dann seine Außenzollobergrenzen selbst festlegen und diese der WTO und der Gesamtheit ihrer Mitgliedstaaten zur Annahme unterbreiten. Es wurde seitens der britischen Regierung jedoch schon eine Annahme der bei der WTO hinterlegten Maximalzölle signalisiert.

Kommt nicht zeitgerecht ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem UK zustande, gelten dieselben Zollsätze wie bei Einfuhren aus Drittländern (z.B.: Russland, China, USA). Auch wenn ein solches Freihandelsabkommen erzielt wird, besteht jedoch auf jeden Fall eine verpflichtende Zollanmeldung.

Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass es nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs zu einer abweichenden Regelung von Produktnormen und Produktstandards kommen kann. Neue Prüf- und Zertifizierungserfordernisse hätten einen verlangsamten und erschwerten Handelsverkehr zur Folge. Beachtlich ist ebenso, dass sogenannte Dual-Use Güter ebenso anderen Genehmigungspflichten unterliegen könnten, was dem Warenverkehr mit dem UK ebenfalls nicht dienlich wäre.

Außerdem muss beachtet werden, dass mit einem ungeregelten Austritt des UK der unionsrechtliche Markenschutz auf britischem Territorium nicht mehr gegeben sein könnte. Die Einführung eines neuen Markenrechtes in Großbritannien ist absehbar. Es empfiehlt sich daher eine parallele Anmeldung einer Marke im Schutzsystem der Union und jenem des UK. 

Da es infolge solcher Änderungen der britischen Rechtslage zu unvorhergesehenen Mehrkosten kommen kann, sollte bei Verträgen mit UK-Bezug eine klare und eindeutige Regelung bezüglich der Aufteilung dieser Kosten vorgesehen werden. So lassen sich teure, langwierige und nicht zuletzt nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk