Krisenstimmung in London, Brüssel und Wien

Nachdem der Brexit Deal von Premierministerin May vom britischen Parlament abgeschmettert wurde, herrscht zurzeit Ausnahmezustand im UK. Ein neuer Ansatz, unter anderem vertreten von Boris Johnson ist es, sich Zeit zu erkaufen. Gegen eine „Scheidungszahlung“ von 44,89 Mrd. Euro soll eine Übergangsverlängerung bis 2021 erreicht werden, in welcher eine Freihandelsabkommen und eine Lösung der Grenzfrage mit Nordirland erwirkt werden soll. Die Premierministerin beharrt jedoch auf einem Besuch in Brüssel, um das bereits verhandelte Austrittsabkommen mit der EU erneut zu verhandeln. Ein Ansatz, welcher vonseiten der EU vehement abgelehnt wird. Währenddessen rückt der 29. März immer näher und vor allem in der Wirtschaft ist die Unsicherheit groß.

Nachdem der Brexit Deal von Premierministerin May vom britischen Parlament abgeschmettert wurde, herrscht zurzeit Ausnahmezustand im UK. Ein neuer Ansatz, unter anderem vertreten von Boris Johnson ist es, sich Zeit zu erkaufen. Gegen eine „Scheidungszahlung“ von 44,89 Mrd. Euro soll eine Übergangsverlängerung bis 2021 erreicht werden, in welcher eine Freihandelsabkommen und eine Lösung der Grenzfrage mit Nordirland erwirkt werden soll. Die Premierministerin beharrt jedoch auf einem Besuch in Brüssel, um das bereits verhandelte Austrittsabkommen mit der EU erneut zu verhandeln. Ein Ansatz, welcher vonseiten der EU vehement abgelehnt wird. Währenddessen rückt der 29. März immer näher und vor allem in der Wirtschaft ist die Unsicherheit groß.  

Um hier entgegenzuwirken veröffentlichte die österreichische Regierung einen Gesetzesentwurf, das „BreBeG 2019 - Justiz“ (Brexit Begeleitgesetz 2019). Es betrifft unter anderem die Beurteilung von Gesellschaften die im Vereinigten Königreich oder in Nordirland registriert sind, ihren Verwaltungssitz aber in Österreich haben. Diese sollen, so der Vorschlag des Gesetzgebers, bis zum Ende 2020 so behandelt werden als wäre das Vereinigte Königreich noch ein Mitgliedstaat der europäischen Union. Britische Staatsbürger, die aufgrund der EU – Staatsangehörigkeit in die Liste der Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltsanwärter sollen ebenso, unter Beachtung gewisser Voraussetzungen, weiterhin in Österreich ihrem Beruf nachgehen können. Es soll auf diesem Wege ein gewisses Maß an Sicherheit und Kontinuität gewährleistet werden, während sich die politischen Mühlen in London und Brüssel weiterhin langsam drehen. 

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, wko.at, bbc.com/news, gov.uk