Nach derzeitigem Stand tritt das Vereinigte Königreich am Freitag, den 12.04.2019 ohne Abkommen aus der Europäischen Union aus.
Als kleine Revolution soll es der Öffentlichkeit verkauft werden, dass sich die britische Premierministerin May und Oppositionsführer Corbyn zu Verhandlungen bezüglich des Brexit zusammengerungen haben. Thema des Treffens ist das dreimalig abgelehnte Abkommen zum Austritt aus der EU und eine erneute Verschiebung eben jenes Austritts. Sowohl bei den konservativen Tories als auch in der oppositionellen Labour Partei, wird das Treffen der beiden Parteispitzen durchaus kritisch betrachtet. Ein Abweichen von der Parteilinie und Zugeständnisse an den vermeintlichen politischen Gegner werden befürchtet.
Dass es sich hierbei aber keineswegs um ein bahnbrechendes Ereignis handelt, eher um abermaliges Theater, bezeugt die derzeitige politische Lage des Vereinigten Königreichs. Die Positionen zum Brexit ändern sich nicht, wenn überhaupt verfestigen sich bloß die Extreme.
Ähnlich dem antiken Sisyphus, wird May am Mittwoch zu einem EU- Sondergipfel reisen um erneut einen Aufschub, diesmal bis zum 30. Juni, zu beantragen. Ein solcher Aufschub steht jedoch seitens der EU unter der Bedingung der Vorlage konkreter Pläne des weiteren Gebarens des Vereinigten Königreichs. Mit solchen Plänen kann May jedoch nicht dienen, da sie dem britischen Unterhaus nicht Herr wird.
Auch die Stimmen innerhalb der EU, dem englischen Ringelspiel keine Verlängerung mehr zu genehmigen, werden immer lauter und ungehaltener. Grundtenor ist die besagte Forderung nach konkreten Plänen der Briten, wie die vorliegende, für alle Seiten strapaziöse, Endlosschleife durchbrochen werden kann.
Für Wirtschaftstreibende, mit geschäftlichen Verbindungen zum Vereinigten Königreich, bleibt die Situation weiterhin nebulös. Die Hoffnung auf eine rasche, vernünftige, politische Lösung wurde recht offensichtlich enttäuscht. Es erscheint daher ratsam, sämtliche Unternehmungen so zu führen und vertraglich, nach entsprechender fachkundiger Beratung, so auszugestalten, dass diese von den „Fortschritten“ des politischen Prozesses unabhängig sind. Sei es durch präzise formulierte Brexit – Klauseln, Vereinbarungen von Schlichtungsstellen bzw. Schiedsgerichten im Streitfall, genauen Abmachungen betreffend der Tragung von zusätzlichen, durch den Brexit verursachte, Kosten. Oberste Prämisse sollte sein, durch entsprechend formulierte Kontrakte genau jene Sicherheit herzustellen, die durch den Brexit verloren ging.
Quellen: orf.at, APA, Reuters