Österreichs Vorbereitungen auf den „No Deal“

Am heutigen Donnerstag soll im britischen Unterhaus eine erneute Abstimmung über Änderungsanträge im „Brexit-Deal“ stattfinden. Viel Erfolg wird diesen Anträgen freilich nicht bescheinigt. Daher ist es nun umso wichtiger, dass sich nicht nur das Vereinigte Königreich sondern auch die einzelnen Mitgliedstaaten der EU auf das worst-case-Szenario des „no deal“ vorbereiten: Die Zeit bis zum 29. März - dem geplanten Austrittsdatum - tickt schließlich ohne Erbarmen.

Am heutigen Donnerstag soll im britischen Unterhaus eine erneute Abstimmung über Änderungsanträge im „Brexit-Deal“ stattfinden. Viel Erfolg wird diesen Anträgen freilich nicht bescheinigt. Daher ist es nun umso wichtiger, dass sich nicht nur das Vereinigte Königreich sondern auch die einzelnen Mitgliedstaaten der EU auf das worst-case-Szenario des „no deal“ vorbereiten: Die Zeit bis zum 29. März - dem geplanten Austrittsdatum - tickt schließlich ohne Erbarmen.

Die Parteien im österreichischen Bundesrat sind einhelliger Meinung bei den Vorbereitungen auf einen ungeordneten Austritt. Auf Grundlage eines von der EU-Kommission erarbeiteten Notfallplans sollen nationale Vorkehrungen getroffen werden. Bei einer von der österreichischen Wirtschaftskammer im Februar eigens eingerichteten Brexit-Hotline sind bereits fast 100 Anfragen eingegangen, das Interesse der Unternehmen ist also sehr groß. Die EU-Kommission betont auch, dass grundsätzlich die Unternehmen selbst verantwortlich sind, entsprechende Vorkehrungen wie das Beantragen von neuen Lizenzen und dergleichen zu treffen.

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Erhaltung der Rechte der in Großbritannien lebenden EU-Bürger. Diesen sollen dieselben Rechte wie den in der EU lebenden britischen Staatsbürgern zukommen. Dem Bundeskanzleramt wurde bereits zugesichert, dass die ÖsterreicherInnen, die im Vereinigten Königreich leben und arbeiten, keine Änderungen zu befürchten haben. In der EU lebende Briten sollen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie dafür einen Antrag stellen und bereits vor Austrittsdatum rechtmäßig in einem EU-Land gemeldet waren.

In anderen wichtigen Bereichen wie dem Flugverkehr oder dem Klimaschutz sind noch sehr wenige Vorkehrungen getroffen. Bis spätestens Ende 2019 sollen Übergangsregelungen gelten, die aber keinesfalls dazu führen sollen, dass Großbritannien weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt wird. In welcher Form dieses Regelungen in Zukunft bestehen sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar.

Neben dem Notfallplan der Europäischen Kommission erarbeitet die österreichische Bundesregierung zurzeit ein sogenanntes „Brexit-Sammelgesetz“. Dieses soll Regelungen für verschiedene Bereiche treffen und als Auffangbecken für die EU-Regelungen dienen. Das Gesetz soll erst bei einem ungeregelten Austritt Großbritanniens Ende März gültig sein, wodurch der seltene Fall auftritt, dass das Inkrafttreten eines Bundesgesetzes von einer Bedingung abhängig gemacht wird.

Quelle: ots