Vertretung im EU-Parlament trotz Austritt?

Aufs Neue schafft der Austritt des Vereinigten Königreichs eine absurde Situation im europäischen Tagesgeschehen. Premierministerin May versucht in Polen und dem Baltikum Stimmung für eine Neuverhandlung des Austrittsvertrages zu machen. Ob sicherheitspolitische Bedenken alleine ausreichen, um die genannten Staaten umzustimmen, ist fragwürdig. Eine Neufassung des Vertrages sollte dem britischen Unterhaus am 14. Februar vorgelegt werden, was sich als sehr kurze Zeitspanne darstellt, wenn man bedenkt, dass der vorliegende Vertrag eineinhalb Jahre lang verhandelt wurde. Des Weiteren ist fraglich ob Mays Finte, zur Umgehung ihres direkten Verhandlungspartners, namentlich der europäischen Kommission, ihr den erhofften politischen Vorteil bringen wird.

Aufs Neue schafft der Austritt des Vereinigten Königreichs eine absurde Situation im europäischen Tagesgeschehen. Premierministerin May versucht in Polen und dem Baltikum Stimmung für eine Neuverhandlung des Austrittsvertrages zu machen. Ob sicherheitspolitische Bedenken alleine ausreichen, um die genannten Staaten umzustimmen, ist fragwürdig. Eine Neufassung des Vertrages sollte dem britischen Unterhaus am 14. Februar vorgelegt werden, was sich als sehr kurze Zeitspanne darstellt, wenn man bedenkt, dass der vorliegende Vertrag eineinhalb Jahre lang verhandelt wurde. Des Weiteren ist fraglich ob Mays Finte, zur Umgehung ihres direkten Verhandlungspartners, namentlich der europäischen Kommission, ihr den erhofften politischen Vorteil bringen wird.

Währenddessen stehen von 23. bis 26. Mai die Wahlen zum Europaparlament an. Wird von der britischen Regierung eine Verschiebung des Austritts auf den 29. März beantragt, hätte dies zur Folge, dass auch im Vereinigten Königreich eben jene Wahlen abgehalten werden müssen. Es kommt somit zu einer Wahl bezüglich der Bestellung einer gesetzgebenden Körperschaft, in welcher der betroffene Staat nicht mehr repräsentiert werden möchte. Die Frage, ob dies das Ergebnis sinnvoller Verhandlungen ist und eine konsequente Verhandlung der restlichen EU – Mitgliedstaaten ist, sei in den Raum gestellt. 

Während die politische Maschinerie, enorme Zeit und Ressourcen in ein mediales Theater investiert, besteht für europäische Unternehmen weiterhin Unsicherheit darüber, wie und auf welche Grundlage sie ihre Verträge und Dispositionen stützen können um ihr eigenes Risiko zu verkleinern. 

Eine Möglichkeit zur Umgehung dieser Unsicherheit wäre die Vereinbarung von Schiedsklauseln in den betroffenen Verträgen. Die so gewählte Schiedsgerichtsbarkeit hätte jene Vorteile, dass die Durchsetzbarkeit von derart errungenen Urteilen nicht vom Brexit betroffen sind, da sie auf der New York Convention beruhen. In weiterer Folge ist die Wahl von Schiedsrichtern möglich, die ein großes fachliches Spezialwissen zum Thema Brexit und den daraus resultierenden Problemen, einbringen können. Abschließend würde es europäischen wie auch britischen Anwälten ermöglichen, ihre Klienten in Jurisdiktionen zu vertreten, zu welchen sie aufgrund des Brexit keinen Zugang mehr hätten. 

Quellen: APA, DPA, Die Presse