Ein Thema, das im Zusammenhang mit dem Brexit Kopfzerbrechen bereitet sind Zölle. Obwohl der derzeit ausgehandelte Brexit-Vertrag, zumindest für die Übergangsphase bis Ende 2020, eine Zollfreiheit vorsieht, ist es sicherlich eine gute Idee, sich als Unternehmer mit den Zollformalitäten wie Zollkontrollen, Zollanmeldungen und Beschränkungen auseinander zu setzen.
Bei einem „No-Deal-Brexit“ würde man mit dem Vereinigten Königreich so verfahren wie mit jedem anderen Drittland, es käme der EU-Drittland-Zollsatz zur Anwendung. Für Sie als Anwender sind diese Zollsätze über die Taric-Datenbank abfragbar. Österreichische Exporte würden klarerweise auch mit britischen Zollsätzen versehen werden. Der Zolltarif mit welchem eingeführte Waren im Falle eines ungeregelten Brexits verzollt werden würden, wurde bereits von der britischen Regierung bekanntgegeben.
Als Folge des Brexits würde das Vereinigte Königreich sämtliche Vorteile aus etwaigen EU-Freihandelsabkommen verlieren, wodurch sich neue Problemstellungen bilden würden. Für österreichische Exporteure in EU-Partnerländer würde dies bedeuten, dass der Umgang mit Produkten mit britischen Vormaterialien sich ändern müsse. Diese Vormaterialien dürften nämlich in solchen Fällen nicht mehr wie eigene Vormaterialien eingesetzt werden. Dadurch könnte es dazu kommen, dass Zollbegünstigungen für einen solchen Fall nicht mehr genutzt werden könnten. Um auf solch einen Fall gut vorbereitet zu sein ist es zu empfehlen sich eigene Zulieferstrukturen und Wertschöpfungsketten anzuschauen.
Quellen: wko.at, ec.europa.eu, www.gov.uk