Zukünftige Kooperation

Der Vertrag über den Austritt des Vereinigten Königreichs sieht vor, dass während der Übergangsphase der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die vielen anderen Verordnungen und Regelungen nach wie vor in Kraft bleiben. Es ist auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsprechung und der inneren Angelegenheiten vorgesehen.

Der Vertrag über den Austritt des Vereinigten Königreichs sieht vor, dass während der Übergangsphase der Vertrag über die Europäische Union, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und die vielen anderen Verordnungen und Regelungen nach wie vor in Kraft bleiben. Es ist auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Rechtsprechung und der inneren Angelegenheiten vorgesehen.

Nach der Übergangsphase werden die EU und das Vereinigte Königreich weiterhin miteinander kooperieren um die Sicherheit sowohl der EU-Bürger als auch der Bürger des Vereinigten Königreichs zu gewährleisten.

Es wird eine umfassende Zusammenarbeit im Rahmen des Gesetzesvollzuges und gerichtliche Zusammenarbeit in Strafsachen angestrebt. Es wird auch über eine Ausweitung der Verhaftungs- und Abschiebebefugnis der EU auf das Vereinigte Königreich nachgedacht.

Quellen: APA, Reuters, news.orf.at, bbc.com/news, gov.uk