Kartellrecht

Wir beraten hier sowohl im aktiven und passiven Streitfall vor den Kartellbehörden und dem Kartellgericht, als auch außerstreitig. Schwerpunkte sind hier die Anmeldungen von Zusammenschlüssen, wobei wir sowohl nationale Zusammenschlüsse, als auch bedeutsame Zusammenschlüsse in unseren Nachbarstaaten kompetent behandeln können. So haben wir etwa auch Zusammenschlüsse von Finanzinstituten in Kroatien und der Slowakei, aber auch für unterschiedliche Branchen auf europäischer Ebene gemanagt.

Regelmäßig begutachten wir Verträge, ob diese dem EU-Kartellrecht (siehe etwa die vielen Gruppenfreistellungsverordnungen) entsprechen.

Wettbewerbsrecht

In diesem Gebiet – vor allem dem Recht des unlauteren Wettbewerbs – vertreten wir vor allem Klagsverfahren gegen unlautere Mitbewerber*innen, dies für verschiedene Unternehmen der Industrie und des Handels, als auch für Verbände.

Proaktiv beraten wir Handelsunternehmen und Werbeagenturen hinsichtlich ihrer Kampagnen, ob diese dem UWG entsprechen.