Kartellrecht

Dieses Gebiet gewinnt immer mehr an Bedeutung – siehe hiezu die verschiedensten Verfahren, welche von der EU und nationalen Behörden gegen Kartellrechtsübertreter angestrengt werden - z. B. das Aufzugskartell etc.

Wir beraten hier sowohl im aktiven und passiven Streitfall vor den Kartellbehörden und dem Kartellgericht, als auch außerstreitig. Schwerpunkte sind hier die Anmeldungen von Zusammenschlüssen, wobei wir sowohl nationale Zusammenschlüsse, als auch bedeutsame Zusammenschlüsse in unseren Nachbarstaaten kompetent  handeln können. So haben wir etwa Zusammenschlüsse von Finanzinstituten in Kroatien und der Slowakei gemanagt.

Immer wichtiger wird auch die Begutachtung von Verträgen, ob diese dem EU-Kartellrecht (siehe etwa die vielen Gruppenfreistellungsverordnungen) entsprechen.

Wettbewerbsrecht

In diesem Gebiet – vor allem dem Recht des unlauteren Wettbewerbs – vertreten wir vor allem Klagsverfahren gegen unlautere Mitbewerber, dies für verschiedene Unternehmen der Industrie und des Handels, als auch für Verbände.

Proaktiv beraten wir Handelsunternehmen und Werbeagenturen hinsichtlich ihrer Kampagnen, ob diese dem UWG entsprechen.