Unternehmens- und Rechtsnachfolge

Viele unserer Klient*innen sind familiengeführte oder familiengeeignete Unternehmen, die wir heute schon in der zweiten oder sogar dritten Generation beraten. Ein wichtiges Thema, das viele Rechtsbereiche berührt, in denen wir tätig sind, ist daher die Unternehmensrechtsnachfolge. Wir begleiten Familienunternehmen schon Jahre vor der eigentlichen Übergabe, damit eine Übergabe eines Unternehmens in der Familie auch erfolgreich umgesetzt werden kann. In dieser Frühphase erfolgt die Beratung oft auch gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern aus der Unternehmens- und Personalberatung. In Fällen, in denen sich die Übergabe eines Unternehmens nicht innerhalb der Familie stellt, suchen wir gemeinsam das passende, alternative Konzept zu einer Unternehmensnachfolge in der Familie. Dabei darf die erbrechtliche Beratung selbstverständlich nicht fehlen, denn im Ergebnis muss es den Erb*innen möglich sein, eine erfolgreiche Geschäftsidee in die Zukunft zu führen.